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Das Jobcenter Hamburg – Harburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Hamburg und der Bundesagentur für Arbeit und befindet sich in der Neuen Straße 50 im Hamburger Bezirk Harburg. Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), und unterstützt erwerbsfähige Menschen dabei, ihren Lebensunterhalt zu sichern und wieder eine Arbeit aufzunehmen.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Hamburg – Harburg bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, das den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Personen und deren Haushaltsangehörigen sichert, wenn kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Neben dem Grundsicherungsgeld können angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Das Jobcenter bietet außerdem Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung an, etwa durch die Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob dieses Jobcenter für Sie zuständig ist, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten – der Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Hamburg – Harburg telefonisch unter +49 40 2485-1444. Weitere Informationen zu Leistungen, Antragsformularen und aktuellen Hinweisen finden Sie auf der Website der gemeinsamen Einrichtungen der Hamburger Jobcenter unter www.team-arbeit-hamburg.de. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld in diesem Verzeichniseintrag.

Zuständigkeitsbereich

Diese Dienststelle in Harburg ist ein Standort innerhalb des Hamburger Jobcenter-Verbundes. Die Zuständigkeit nach Postleitzahlen ist nicht eigenständig geregelt, sondern wird über den Hauptsitz des Jobcenters Hamburg festgelegt. Welcher Standort für Ihre Adresse konkret zuständig ist, erfahren Sie telefonisch oder auf der Website unter www.team-arbeit-hamburg.de.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hamburg – Harburg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt Hamburg und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie, dass an einem Ort sowohl die kommunalen Leistungen – etwa für Unterkunft und Heizung – als auch die Leistungen der Bundesagentur, zum Beispiel Eingliederungsmaßnahmen, gebündelt bearbeitet werden. Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
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