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Das Jobcenter Hamburg – Eimsbüttel ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Hamburg und der Bundesagentur für Arbeit. Die Dienststelle befindet sich am Eppendorfer Weg 24 im Stadtteil Eimsbüttel und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Menschen, die ihren Bedarf nicht selbst decken können.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Hamburg – Eimsbüttel bewilligt und zahlt das Grundsicherungsgeld und übernimmt in diesem Rahmen auch angemessene Kosten der Unterkunft. Darüber hinaus unterstützt die Dienststelle Leistungsberechtigte dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern – etwa durch Beratung, Vermittlung oder die Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen. Wer erstmals einen Antrag stellen möchte oder Änderungen in seiner Lebenssituation melden muss – etwa nach einem Jobverlust, einer Trennung oder einem Umzug – wendet sich an diese Stelle. Telefon: 040 2485-1444. Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Website team-arbeit-hamburg.de.

Jobcenter oder Agentur für Arbeit – was ist der Unterschied?

Jobcenter und Agenturen für Arbeit sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Agentur für Arbeit ist nach SGB III zuständig, wenn jemand Arbeitslosengeld I bezieht – also eine beitragsfinanzierte Leistung nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Das Jobcenter Hamburg – Eimsbüttel hingegen ist nach SGB II zuständig, wenn kein oder kein ausreichender Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht und der Lebensunterhalt nicht anderweitig gesichert ist. Sind Sie unsicher, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Hamburg – Eimsbüttel führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Als Nebenstelle wird die örtliche Zuständigkeit über den Hauptsitz geregelt. Welche Adresse oder welcher Stadtteil zu dieser Dienststelle gehört, entnehmen Sie bitte der zentralen Zuständigkeitsübersicht der Hamburger Jobcenter auf team-arbeit-hamburg.de.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hamburg – Eimsbüttel ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Kommune und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Sie an einer einzigen Stelle sowohl Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen als auch Unterstützung bei der Jobsuche erhalten – ohne zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln zu müssen.