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Das Jobcenter Hamburg – Billstedt an der Billstedter Hauptstraße 44–48 ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Hamburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Erreichbar ist das Jobcenter telefonisch unter +49 40 2485-1444 sowie über die Website team-arbeit-hamburg.de.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Billstedt bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft sowie einmalige Leistungen in bestimmten Situationen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie sich direkt an diese Stelle wenden. Sollte eine andere Behörde zuständig sein, ist das Jobcenter nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten – Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Beratung und Vermittlung

Neben der finanziellen Unterstützung bietet das Jobcenter Billstedt Beratung zur beruflichen Eingliederung. Das umfasst die Suche nach geeigneten Stellen, die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen und bei Bedarf die Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote. Persönliche Beratungsgespräche finden nach Vereinbarung statt. Informationen zu Terminen und Öffnungszeiten finden Sie auf der offiziellen Website team-arbeit-hamburg.de.

Zuständigkeitsbereich

Diese Dienststelle an der Billstedter Hauptstraße ist eine Nebenstelle und verfügt über keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welche Wohngebiete konkret über diesen Standort betreut werden, richtet sich nach der Zuständigkeitsregelung des Hamburger Jobcenter-Hauptsitzes. Nähere Auskunft dazu erteilt das Jobcenter telefonisch unter +49 40 2485-1444 oder über die Website.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hamburg – Billstedt ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Kommune und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass an diesem Standort beide Aufgaben unter einem Dach liegen – die Auszahlung der Grundsicherungsleistungen und die Arbeitsvermittlung. Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.