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Das Jobcenter Hamburg Barmbek-Nord ist eine gemeinsame Einrichtung von der Stadt Hamburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich an der Bramfelder Straße 121 in 22305 Hamburg und ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten kann, wendet sich mit Fragen zum Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) an diese Stelle.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Hamburg Barmbek-Nord bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige. Dazu gehören die Sicherung des Lebensunterhalts sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, etwa die Unterstützung bei der Jobsuche, die Vermittlung in Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen. Ergänzend kann das Jobcenter weitere Hilfen prüfen, zum Beispiel Übernahme von Kosten der Unterkunft oder einmalige Beihilfen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihre Situation zuständig ist: Beide Behörden sind nach Paragraf 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Hamburg Barmbek-Nord ist telefonisch unter +49 40 2485-1444 erreichbar. Weitere Informationen, unter anderem zu Formularen und aktuellen Hinweisen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.team-arbeit-hamburg.de. Wenn Sie ein persönliches Gespräch benötigen, empfiehlt sich vorab ein Blick auf die dort veröffentlichten Öffnungszeiten.

Zuständigkeitsbereich

Diese Dienststelle ist eine Nebenstelle des Jobcenters Hamburg. Die Zuständigkeit nach Postleitzahl ist daher nicht eigenständig geregelt, sondern wird über den Hauptsitz des Jobcenters Hamburg bestimmt. Bitte prüfen Sie auf der Website www.team-arbeit-hamburg.de, welche Nebenstelle für Ihre Adresse konkret zuständig ist.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hamburg Barmbek-Nord ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Kommune und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Sie an einer einzigen Stelle sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit erhalten — ohne zwischen zwei getrennten Behörden wechseln zu müssen.