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Das Jobcenter Gifhorn ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Gifhorn und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich am Ribbesbütteler Weg 2 in 38518 Gifhorn und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.

Wer wird hier betreut?

Das Jobcenter Gifhorn unterstützt erwerbsfähige Menschen ab 15 Jahren und die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Angehörigen. Voraussetzung ist, dass Sie hilfebedürftig sind und Ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Gifhorn haben. Neben der finanziellen Sicherung gehören auch Beratung und Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen zu den Aufgaben des Jobcenters. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle – etwa die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt – für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Leistungen und Kontakt

Die Leistungen umfassen das Grundsicherungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts, Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Eingliederungsleistungen wie Vermittlung, Weiterbildung und Fördermaßnahmen. Sie erreichen das Jobcenter Gifhorn telefonisch unter +49 5371 594-0. Weitere Informationen, aktuelle Hinweise und Formulare finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcentergifhorn.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Gifhorn ist für insgesamt 40 Postleitzahlgebiete im Landkreis Gifhorn und angrenzenden Bereichen zuständig. Dazu gehören die folgenden Postleitzahlen: 29365, 29367, 29369, 29378, 29379, 29386, 29392, 29393, 29396, 29399, 38179, 38465, 38467, 38468, 38470, 38471, 38473, 38474, 38476, 38477, 38479, 38518, 38524, 38527, 38528, 38530, 38531, 38533, 38536, 38539, 38542, 38543, 38547, 38550, 38551, 38553, 38554, 38556, 38557 und 38559.

Wussten Sie? Das Jobcenter Gifhorn ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben gemeinsam wahrnehmen und beide Träger Verantwortung tragen. Für Sie als Leistungsberechtigte hat das einen praktischen Vorteil: Finanzielle Hilfe nach SGB II und Vermittlung in Arbeit laufen bei einer einzigen Stelle zusammen, sodass Sie nicht zwischen verschiedenen Behörden wechseln müssen.