loaderimg

Das Jobcenter Gießen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Gießen und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Lahnstraße 59 in Gießen und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen im Zuständigkeitsbereich.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Gießen bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld und prüft, ob die Voraussetzungen nach SGB II erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem die finanzielle Grundsicherung für Erwachsene im erwerbsfähigen Alter sowie für Kinder und weitere Personen im Haushalt. Neben der finanziellen Unterstützung werden auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vermittelt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Gießen erreichen Sie telefonisch unter +49 641 48016-0. Weitere Informationen, etwa zu Ansprechpersonen, Formularen und aktuellen Hinweisen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-giessen.de. Die aktuellen Öffnungszeiten sind dort ebenfalls veröffentlicht. Der einzige Standort befindet sich in der Lahnstraße 59, 35398 Gießen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Gießen ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 22 Postleitzahlgebieten zuständig, die das Stadtgebiet Gießen sowie umliegende Gemeinden im Landkreis abdecken: 35305, 35321, 35390, 35392, 35394, 35396, 35398, 35410, 35415, 35418, 35423, 35428, 35435, 35440, 35444, 35447, 35452, 35457, 35460, 35463, 35466 und 35469.

Wussten Sie? Das Jobcenter Gießen ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller hat das einen praktischen Vorteil: Sie haben eine einzige Anlaufadresse für beide Leistungsbereiche, nämlich die finanzielle Grundsicherung nach SGB II und die Vermittlung in Arbeit, ohne zwischen zwei getrennten Behörden wechseln zu müssen.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag08:00 - 12:00
  • Dienstag08:00 - 12:00
  • Mittwoch08:00 - 12:00
  • Donnerstag11:00 - 15:00
  • Freitag08:00 - 12:00