Das Jobcenter Garmisch-Partenkirchen ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Es ist eine gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit und hat seinen Sitz in der Bahnhofstr. 35a in 82467 Garmisch-Partenkirchen. Sie erreichen das Jobcenter telefonisch unter +49 8821 96685-0 sowie online unter www.jobcenter-gap.de.
Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie erwerbsfähig sind, Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und das 15. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Altersgrenze für die Rente erreicht haben. In diesem Fall können Sie Grundsicherungsgeld beantragen, das die Kosten des Lebensunterhalts sowie in der Regel die angemessenen Wohnkosten abdeckt. Neben der finanziellen Unterstützung bietet das Jobcenter Beratung und Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung an und kann Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung finanzieren. Auch Mitglieder Ihres Haushalts, die selbst nicht erwerbsfähig sind, etwa Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, können im Rahmen des Haushalts mitberücksichtigt werden.
Für Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach SGB III — etwa Arbeitslosengeld I — ist nicht das Jobcenter, sondern die Agentur für Arbeit zuständig. Wenn Sie sich bei der Zuständigkeit nicht sicher sind, können Sie Ihren Antrag trotzdem beim Jobcenter einreichen. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Garmisch-Partenkirchen ist für Haushalte in 22 Postleitzahlgebieten des Landkreises zuständig. Dazu gehören die Postleitzahlen: 82418, 82432, 82433, 82435, 82438, 82439, 82441, 82442, 82445, 82447, 82449, 82467, 82481, 82487, 82488, 82490, 82491, 82493, 82494, 82496, 82497 und 82499.