Das Jobcenter Garbsen am Rathausplatz 8 ist eine Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover und zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es ist eine gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Region Hannover und unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, sowie die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Angehörigen.
Das Jobcenter Garbsen bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld und erbringt die damit verbundenen Leistungen: die monatliche Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie ergänzende Hilfen etwa für Bildung und Teilhabe. Daneben vermittelt das Jobcenter in Arbeit und Ausbildung, berät zu Qualifizierungsmaßnahmen und vermittelt bei Bedarf weitere Unterstützungsangebote. Alle Anliegen rund um Ihren Leistungsbescheid — Erstantrag, Weiterbewilligung, Änderungsmitteilung oder Widerspruch — können Sie in dieser Nebenstelle vorbringen.
Die Nebenstelle befindet sich direkt am Rathausplatz 8 in 30823 Garbsen. Sie erreichen das Jobcenter Garbsen telefonisch unter 0511 6559-1000. Weitere Informationen, Formulare und aktuelle Hinweise finden Sie auf der Website des Jobcenters Region Hannover unter www.jobcenter-region-hannover.de. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie an der richtigen Stelle sind: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Da es sich beim Jobcenter Garbsen um eine Nebenstelle handelt, ist die örtliche Zuständigkeit nicht eigenständig geregelt, sondern über den Hauptsitz des Jobcenters Region Hannover bestimmt. Informationen dazu, welche Wohnadressen dieser Nebenstelle zugeordnet sind, erhalten Sie beim Hauptsitz oder auf der Website des Jobcenters Region Hannover.