loaderimg

Das Jobcenter Garbsen am Rathausplatz 12 ist eine Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover und zuständig für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Hier können Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen, laufende Leistungen klären und Fragen zur Eingliederung in Arbeit besprechen. Die Dienststelle ist eine gemeinsame Einrichtung der Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Beratung vor Ort

Am Standort Rathausplatz 12 erhalten Sie persönliche Beratung zu allen Fragen rund um Ihren Leistungsanspruch nach SGB II. Das umfasst die Beantragung und Weiterbewilligung von Grundsicherungsgeld, die Prüfung von Änderungen in Ihrer persönlichen oder finanziellen Situation sowie die Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Sie erreichen das Jobcenter Garbsen telefonisch unter +49 511 6559-1000. Die Öffnungszeiten finden Sie im zugehörigen Portalfeld.

Anträge und Dokumente

Wenn Sie erstmals Grundsicherungsgeld beantragen, ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da Leistungen in der Regel ab dem Tag des Antragseingangs gewährt werden. Sollten Sie unsicher sein, ob das Jobcenter Garbsen für Sie zuständig ist, können Sie sich dennoch hier melden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten. Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf der Website www.jobcenter-region-hannover.de.

Zuständigkeitsbereich

Der Standort Garbsen am Rathausplatz 12 ist eine Nebenstelle ohne eigene Zuständigkeitsliste. Welche Postleitzahlen und Wohnorte diesem Standort zugeordnet sind, wird über den Hauptsitz des Jobcenters Region Hannover geregelt. Auskunft darüber erhalten Sie direkt beim Jobcenter oder über die Website.

Wussten Sie? Das Jobcenter Garbsen ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Kommune und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie als Leistungsbeziehende, dass Sie an einem Standort sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch Unterstützung bei der Jobsuche erhalten – beides liegt in einer Hand, ohne dass Sie zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln müssen.