Das Jobcenter Fulda ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Landkreis Fulda. Es hat seinen Sitz in der Robert-Kircher-Straße 24 in 36037 Fulda und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie Leistungen beantragen oder eine laufende Unterstützung besprechen möchten, wenden Sie sich direkt an diese Dienststelle.
Das Jobcenter Fulda unterstützt erwerbsfähige Personen und ihre Haushaltsangehörigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Dazu gehören die Sicherung des Lebensunterhalts durch Grundsicherungsgeld sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, etwa Beratung, Qualifizierungsangebote oder Fördermaßnahmen. Da das Jobcenter Fulda als kommunaler Träger eigenständig organisiert ist, läuft die Antragstellung über die eigenen Kanäle des Landkreises. Das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte über die offizielle Website des Landkreises oder direkt vor Ort ein.
Für diese Dienststelle liegen derzeit keine verifizierten Öffnungszeiten vor. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch unter 0661 6006-0 oder auf der offiziellen Website des Landkreises Fulda unter www.landkreis-fulda.de nach den aktuellen Sprech- und Öffnungszeiten, bevor Sie persönlich vorbeikommen.
Das Jobcenter Fulda ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 26 Postleitzahlgebiete wohnen: 36037, 36039, 36041, 36043, 36088, 36093, 36100, 36103, 36115, 36119, 36124, 36129, 36132, 36137, 36142, 36145, 36148, 36151, 36154, 36157, 36160, 36163, 36166, 36167, 36169 und 36364. Maßgeblich ist Ihr tatsächlicher Wohnsitz. Sollte bei einer Antragstellung unsicher sein, welche Stelle zuständig ist, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten – der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.