Das Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Worms und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Schönauer Straße 2 in 67547 Worms und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt.
Das Jobcenter gewährt finanzielle Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Dazu gehören neben dem Grundsicherungsgeld auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Worms oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen oder beantragen möchten. Für Arbeitslosengeld I nach SGB III ist hingegen die Agentur für Arbeit zuständig. Sollten Sie einen Antrag bei der falschen Stelle einreichen, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, ihn weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Worms betreut Leistungsberechtigte mit einer festen Ansprechperson, die sowohl Fragen zur finanziellen Sicherung als auch zur beruflichen Eingliederung bearbeitet. Für telefonische Anfragen erreichen Sie das Jobcenter unter 06241 906-555. Weitere Informationen und Formulare stehen auf der offiziellen Website unter jobcenter-worms.de bereit.
Das Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms ist für Personen zuständig, die in folgenden Postleitzahlgebieten der Stadt Worms wohnen: 67547, 67549, 67550 und 67551.
Neben dem Hauptstandort in der Schönauer Straße ist das Jobcenter Worms auch an einem weiteren Standort erreichbar:
Worms, Von-Steuben-Str. 4–6