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Das Jobcenter Friesland ist in Jever ansässig und unterstützt erwerbsfähige Menschen im Landkreis Friesland, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II beziehen oder beantragen möchten. Es berät außerdem bei der Suche nach Arbeit und vermittelt Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Dienststelle befindet sich in der Sophienstraße 3 in 26441 Jever und ist telefonisch unter 04461 919-5264 erreichbar.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter Friesland wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Friesland betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das hat für Sie eine praktische Konsequenz: Das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur steht hier nicht zur Verfügung. Anträge auf Grundsicherungsgeld sowie alle erforderlichen Unterlagen reichen Sie bitte über die eigenen Kanäle des Jobcenters Friesland ein. Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter www.friesland.de/jobcenter. Die Arbeitsuchendmeldung hingegen erfolgt grundsätzlich über die Agentur für Arbeit – das gilt bundesweit, unabhängig davon, welches Jobcenter für Ihre Leistungen zuständig ist.

Öffnungszeiten und Kontakt

Für das Jobcenter Friesland liegen derzeit keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sprechzeiten direkt telefonisch unter 04461 919-5264 oder auf der Website www.friesland.de/jobcenter. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Friesland die richtige Stelle für Ihr Anliegen ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Friesland ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden acht Postleitzahlgebiete des Landkreises Friesland wohnen: 26316, 26340, 26345, 26419, 26434, 26441, 26452 und 26486.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger – Jobcenter, die nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, sondern allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden. Das Jobcenter Friesland gehört dazu. Für Sie bedeutet das konkret: Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Grundsicherungsgeld ist ausschließlich der Landkreis Friesland – nicht die Bundesagentur.