Das Jobcenter Freising ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Freising und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Parkstraße 11 in Freising und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) — also für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Personen und ihre Haushaltsangehörigen.
Das Jobcenter Freising ist für Sie zuständig, wenn Sie erwerbsfähig sind, hilfebedürftig im Sinne des SGB II und Ihren Wohnsitz in einem der betreuten Postleitzahlgebiete im Landkreis Freising haben. Neben der Auszahlung von Grundsicherungsgeld begleitet das Jobcenter auch die berufliche Eingliederung — etwa durch Vermittlung, Qualifizierungsmaßnahmen oder Unterstützung bei der Jobsuche. Sind Sie nicht erwerbsfähig oder haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach SGB III, ist die Bundesagentur für Arbeit die zuständige Stelle. Sollten Sie sich unsicher sein, wo Sie Ihren Antrag stellen sollen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Freising erreichen Sie telefonisch unter +49 8161 4590-0. Weitere Informationen zu Leistungen, Antragsformularen und aktuellen Hinweisen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-freising.de. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte direkt dem Portal.
Das Jobcenter Freising ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 25 Postleitzahlgebiete wohnen: 84072, 84104, 85307, 85354, 85356, 85368, 85375, 85376, 85386, 85391, 85395, 85399, 85402, 85405, 85406, 85408, 85410, 85411, 85413, 85414, 85416, 85417, 85419, 85737 und 85777. Diese Gebiete umfassen die Stadt Freising sowie zahlreiche Gemeinden im Landkreis. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Adresse darunter fällt, können Sie dies beim Jobcenter direkt erfragen.