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Das Jobcenter Freiburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Freiburg im Breisgau und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Lehener Straße 77 im Stadtteil Lehel und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Was das Jobcenter Freiburg für Sie tut

Das Jobcenter prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld, bewilligt laufende Leistungen und unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder ihre Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern. Dazu gehören Beratungsgespräche, die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sowie die Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen. Auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft – zum Beispiel Kinder oder nicht erwerbstätige Partner – werden in die Leistungsberechnung einbezogen.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten, können Sie das Jobcenter telefonisch unter +49 761 2710-721 erreichen oder die Website www.jobcenter-freiburg.de nutzen. Sollten Sie unsicher sein, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Freiburg ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden zwölf Freiburger Postleitzahlen zugeordnet ist: 79098, 79100, 79102, 79104, 79106, 79108, 79110, 79111, 79112, 79114, 79115 und 79117.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in der Lehener Straße betreibt das Jobcenter Freiburg drei weitere Anlaufstellen im Stadtgebiet:

  • Freiburg, Berliner Allee 1
  • Freiburg, Bismarckallee 11–13
  • Freiburg, Haslacher Straße 11
Wussten Sie? Das Jobcenter Freiburg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam und teilen sich die Verantwortung. Das bedeutet für Sie praktisch, dass Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und finanzielle Grundsicherung aus einer Hand kommen – Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
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