Das Jobcenter Freiburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Freiburg im Breisgau und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Lehener Straße 77 im Stadtteil Lehel und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Das Jobcenter prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld, bewilligt laufende Leistungen und unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder ihre Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern. Dazu gehören Beratungsgespräche, die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sowie die Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen. Auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft – zum Beispiel Kinder oder nicht erwerbstätige Partner – werden in die Leistungsberechnung einbezogen.
Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten, können Sie das Jobcenter telefonisch unter +49 761 2710-721 erreichen oder die Website www.jobcenter-freiburg.de nutzen. Sollten Sie unsicher sein, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Freiburg ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden zwölf Freiburger Postleitzahlen zugeordnet ist: 79098, 79100, 79102, 79104, 79106, 79108, 79110, 79111, 79112, 79114, 79115 und 79117.
Neben dem Hauptsitz in der Lehener Straße betreibt das Jobcenter Freiburg drei weitere Anlaufstellen im Stadtgebiet: