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Das Jobcenter Frankfurt – Sachsenhausen ist eine Nebenstelle des Jobcenters Frankfurt am Main und befindet sich in der Gerbermühlstr. 3–5 im Stadtteil Sachsenhausen. Hier erhalten erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch – das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung.

Leistungen und Aufgaben dieser Stelle

Das Jobcenter ist zuständig für die Beantragung und Bewilligung von Grundsicherungsgeld, die Übernahme angemessener Wohnkosten sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Dazu gehören unter anderem die Vermittlung in Beschäftigung, Förderangebote wie Qualifizierungsmaßnahmen und die Beratung zu Ihren Rechten und Pflichten als Leistungsbeziehende. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Die Agentur für Arbeit ist für Arbeitslosengeld I nach SGB III zuständig, das Jobcenter für Grundsicherungsgeld nach SGB II. Sollten Sie sich an die falsche Stelle wenden, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Besuch dieser Nebenstelle

Die Gerbermühlstraße ist ein Standort des Jobcenters Frankfurt am Main im südlichen Innenstadtbereich. Als Nebenstelle bietet sie Beratung und Antragstellung vor Ort an. Wenn Sie ein Anliegen haben, das schriftlich oder telefonisch geklärt werden kann, beachten Sie bitte, dass die offizielle Website des Jobcenters Frankfurt unter www.jc-frankfurt.de weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bereithält. Eine Telefonnummer ist für diese Nebenstelle nicht gesondert veröffentlicht; nutzen Sie für telefonische Anfragen bitte die dort angegebenen zentralen Kontaktwege.

Zuständigkeitsbereich

Da es sich um eine Nebenstelle handelt, ist keine eigene Zuständigkeit nach Postleitzahlen hinterlegt. Welche Postleitzahlgebiete von diesem Standort betreut werden, richtet sich nach der Zuteilung durch den Hauptsitz des Jobcenters Frankfurt am Main. Für verbindliche Auskünfte zur Zuständigkeit wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter Frankfurt oder informieren Sie sich auf der Website.

Wussten Sie? Das Jobcenter Frankfurt – Sachsenhausen ist eine gemeinsame Einrichtung von Stadt Frankfurt und Bundesagentur für Arbeit. Das hat für Sie eine praktische Folge: Ihr Fall wird an einem Ort bearbeitet, obwohl zwei Träger beteiligt sind. Daneben gibt es bundesweit 104 Jobcenter, die ausschließlich von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – sogenannte zugelassene kommunale Träger. Dort übernimmt die Kommune beide Aufgaben allein. In Frankfurt gilt das gemeinsame Modell, bei dem Stadt und Bundesagentur zusammenarbeiten.
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