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Das Jobcenter Frankfurt (Oder) ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Frankfurt (Oder) und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Gartenstraße 5 im Stadtzentrum und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen in Frankfurt (Oder).

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Frankfurt (Oder) prüft Ansprüche auf Grundsicherungsgeld und zahlt diese aus. Dazu gehören die Regelleistung zum Lebensunterhalt sowie in der Regel die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Neben der finanziellen Sicherung berät das Jobcenter auch zur Aufnahme einer Beschäftigung und vermittelt Angebote zur Eingliederung in Arbeit, etwa Qualifizierungsmaßnahmen oder geförderte Beschäftigung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Einen Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie persönlich in der Gartenstraße 5 stellen oder sich vorab telefonisch unter +49 335 570-2300 beraten lassen. Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des Jobcenters unter www.jobcenter-frankfurt-oder.de. Wenn Sie erstmals Leistungen beantragen, empfiehlt sich ein Anruf vorab, um zu klären, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Frankfurt (Oder) ist örtlich zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden vier Postleitzahlbereichen der Stadt Frankfurt (Oder): 15230, 15232, 15234 und 15236.

Wussten Sie? Das Jobcenter Frankfurt (Oder) ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt und Bundesagentur für Arbeit tragen es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und die finanzielle Grundsicherung aus einer Hand kommen — Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.