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Das Jobcenter Frankenthal ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Frankenthal und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Carl-Theodor-Straße 13 in Frankenthal (Pfalz). Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) — also Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie unterstützende Angebote zur Aufnahme einer Beschäftigung.

Leistungen nach SGB II

Wer hilfebedürftig ist, das erwerbsfähige Alter erreicht hat und nicht ausreichend eigenes Einkommen oder Vermögen besitzt, kann beim Jobcenter Frankenthal Grundsicherungsgeld beantragen. Die Leistungen richten sich an erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Angehörigen. Neben der finanziellen Unterstützung umfasst das Angebot auch Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, etwa Beratung, Qualifizierung oder die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Für Personen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, ist in der Regel nicht das Jobcenter, sondern das Sozialamt zuständig. Sind Sie unsicher, an welche Stelle Sie sich wenden sollen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Frankenthal ist telefonisch unter +49 6233 3152-0 erreichbar. Weitere Informationen, unter anderem zu Antragsunterlagen und Zuständigkeiten, finden Sie auf der Website des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen unter www.jobcenter-vorderpfalz-ludwigshafen.de. Die aktuellen Öffnungszeiten sind dort ebenfalls abrufbar.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Frankenthal führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen, weil es als Nebenstelle geführt wird. Die Zuständigkeit ist über den Hauptsitz des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen geregelt. Ob diese Dienststelle für Ihre Adresse zuständig ist, erfahren Sie am schnellsten telefonisch oder über die Website des Hauptsitzes.

Wussten Sie? Das Jobcenter Frankenthal ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung — das bedeutet, dass Bundesagentur für Arbeit und Kommune die Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller hat das einen praktischen Vorteil: Leistungen nach SGB II — also sowohl das Grundsicherungsgeld als auch Leistungen für Unterkunft und Heizung, die sonst Aufgabe der Kommune wären — werden an einer einzigen Stelle beantragt und bewilligt. Sie müssen dafür nicht mehrere Behörden aufsuchen.