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Das Jobcenter Forchheim ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Forchheim und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Äußeren Nürnberger Straße 1 in 91301 Forchheim und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

Was das Jobcenter Forchheim für Sie tut

Wenn Sie erwerbsfähig sind, das 15. Lebensjahr vollendet haben, die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können, ist das Jobcenter Forchheim Ihre zuständige Stelle. Es prüft Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld, bewilligt die Leistungen und unterstützt Sie dabei, wieder Arbeit aufzunehmen. Auch Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben – zum Beispiel Partnerin oder Partner sowie minderjährige Kinder –, werden gemeinsam mit Ihnen erfasst und berücksichtigt.

Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter zuständig ist

Das Jobcenter ist für Leistungen nach SGB II zuständig. Wer Arbeitslosengeld I bezieht oder beantragt, wendet sich an die Agentur für Arbeit, nicht an das Jobcenter. Sollten Sie sich an die falsche Stelle wenden, sind Behörden nach § 16 SGB I gesetzlich verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Forchheim ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 27 Postleitzahlbereichen im Landkreis Forchheim und der Stadt Forchheim: 91077, 91090, 91094, 91099, 91286, 91301, 91320, 91322, 91327, 91330, 91336, 91338, 91344, 91346, 91349, 91352, 91353, 91355, 91356, 91358, 91359, 91361, 91362, 91364, 91365, 91367 und 91369.

Wussten Sie? Das Jobcenter Forchheim ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – getragen gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und dem Landkreis Forchheim. Das bedeutet für Sie konkret: Sowohl Vermittlung in Arbeit als auch die Auszahlung des Grundsicherungsgeldes laufen über dieselbe Stelle. Sie müssen sich für diese beiden Anliegen nicht an verschiedene Behörden wenden.