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Das Jobcenter EU-aktiv ist die gemeinsame Einrichtung des Kreises Euskirchen und der Bundesagentur für Arbeit und damit zuständig für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können, mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie mit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Der Hauptsitz befindet sich am Jülicher Ring 32a in Euskirchen.

Leistungen und Zugang

Das Jobcenter EU-aktiv ist zuständig, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und das 15. Lebensjahr vollendet sowie die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben. In diesem Fall können Sie Grundsicherungsgeld sowie Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung beantragen. Darüber hinaus vermittelt das Jobcenter Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, etwa Qualifizierungen oder geförderte Beschäftigung. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Persönliche Beratung und Erreichbarkeit

Neben dem Hauptstandort in Euskirchen unterhält das Jobcenter EU-aktiv zwei weitere Anlaufstellen im Kreisgebiet, sodass Sie je nach Wohnort kürzere Wege haben. Das Jobcenter ist telefonisch unter +49 2251 7760-0 erreichbar. Aktuelle Informationen zu Sprechzeiten und Terminen finden Sie auf der offiziellen Website www.jobcenter-eu-aktiv.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter EU-aktiv ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete im Kreis Euskirchen wohnen: 53879, 53881, 53894, 53902, 53909, 53919, 53925, 53937, 53940, 53945, 53947 und 53949.

Weitere Standorte

Kall, Benzstr. 7

Mechernich, Bergstr. 1-5

Wussten Sie? Das Jobcenter EU-aktiv wird gemeinsam vom Kreis Euskirchen und der Bundesagentur für Arbeit betrieben. Diese Trägerform hat eine konkrete Auswirkung für Sie: Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherungsgeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit kommen aus einer Hand und werden von derselben Stelle bewilligt. Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag08:00 - 18:00
  • Dienstag08:00 - 18:00
  • Mittwoch08:00 - 18:00
  • Donnerstag08:00 - 18:00
  • Freitag08:00 - 14:00