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Das Jobcenter Essen ist die zuständige Stelle für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) im Stadtgebiet Essen und hat seinen Hauptsitz am Berliner Platz 10 in 45127 Essen. Es unterstützt erwerbsfähige Menschen, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen oder beziehen, sowie deren Haushaltsangehörige. Als zugelassener kommunaler Träger wird das Jobcenter Essen allein von der Stadt Essen betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter Essen bewilligt und zahlt Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Kosten der Unterkunft und vermittelt in Arbeit oder Ausbildung. Weil das Jobcenter Essen als Optionskommune eigenständig arbeitet, steht das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte über die eigenen Kanäle des Jobcenters ein – Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter www.essen.de/jobcenter. Die Arbeitsuchendmeldung sowie Angebote wie die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit stehen Ihnen unabhängig davon weiterhin offen.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Das Jobcenter Essen ist telefonisch unter 0201 8856-999 erreichbar. Aktuelle Öffnungszeiten und Hinweise zur Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte direkt der Website www.essen.de/jobcenter oder erfragen Sie telefonisch – Zeiten können sich kurzfristig ändern, weshalb eine vorherige Prüfung empfehlenswert ist.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Essen ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 32 Postleitzahlgebiete im Essener Stadtgebiet wohnen: 45127, 45128, 45130, 45131, 45133, 45134, 45136, 45138, 45139, 45141, 45143, 45144, 45145, 45147, 45149, 45219, 45239, 45257, 45259, 45276, 45277, 45279, 45289, 45307, 45309, 45326, 45327, 45329, 45355, 45356, 45357 und 45359.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger, bei denen – wie hier in Essen – ausschließlich die Stadt oder der Landkreis das Jobcenter betreibt. Das hat eine direkte praktische Folge: Zuständig für Ihre Leistungen nach SGB II ist allein die Kommune, nicht die Bundesagentur für Arbeit. Anträge, Bescheide und persönliche Termine laufen deshalb ausschließlich über das Jobcenter Essen.