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Das Jobcenter Erzgebirgskreis mit Hauptsitz in der Paulus-Jenisius-Straße 43 in Annaberg-Buchholz ist zuständig für Leistungen nach dem SGB II – also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie Unterstützung bei der Arbeitssuche und beruflichen Eingliederung. Es deckt ein ausgedehntes Gebiet im sächsischen Erzgebirgskreis ab und wird allein von der Kommune betrieben, nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Antragstellung

Als zugelassener kommunaler Träger – sogenannte Optionskommune – organisiert das Jobcenter Erzgebirgskreis Leistungen und Beratung vollständig in eigener Regie. Das bedeutet für Sie praktisch: Anträge auf Grundsicherungsgeld sowie alle zugehörigen Unterlagen reichen Sie ausschließlich über die Kanäle dieses Jobcenters ein. Das Online-Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Welche Wege konkret möglich sind – etwa postalisch, per E-Mail oder persönlich –, erfahren Sie auf der offiziellen Website oder telefonisch. Sollten Sie unsicher sein, ob dieses Jobcenter für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Für diesen Eintrag liegen keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sprechzeiten direkt beim Jobcenter – telefonisch unter 03733 831-0 oder über die offizielle Website unter erzgebirgskreis.de/kommunales-jobcenter/kontakt-und-erreichbarkeit. Dort finden Sie auch Hinweise zu möglichen Außenstellen und Ansprechpersonen für spezifische Anliegen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Erzgebirgskreis ist für 58 Postleitzahlen im Erzgebirgskreis und angrenzenden Gemeinden zuständig. Wenn Sie sichergehen möchten, ob Ihre Adresse zum Einzugsgebiet gehört, prüfen Sie die folgende Liste:

08280, 08289, 08294, 08297, 08301, 08304, 08309, 08312, 08315, 08321, 08324, 08326, 08328, 08340, 08344, 08349, 08352, 08359, 09221, 09235, 09366, 09376, 09380, 09385, 09387, 09390, 09392, 09394, 09395, 09399, 09405, 09419, 09423, 09427, 09429, 09430, 09432, 09437, 09439, 09456, 09465, 09468, 09471, 09474, 09477, 09481, 09484, 09487, 09488, 09496, 09509, 09514, 09517, 09518, 09526, 09548, 09573, 09579

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger vollständig von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das Jobcenter Erzgebirgskreis gehört dazu. Für Sie bedeutet das: Ihr Ansprechpartner für Grundsicherungsgeld und Eingliederungsleistungen ist ausschließlich die Kreisverwaltung, nicht die örtliche Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit bleibt jedoch zuständig, wenn Sie sich arbeitsuchend melden oder Leistungen nach dem SGB III – etwa Arbeitslosengeld I – beantragen möchten.