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Das Jobcenter Erlangen Stadt ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Erlangen. Es hat seinen Sitz am Rathausplatz 1 im Zentrum der Stadt und wird als Eigenbetrieb allein von der Stadt Erlangen betrieben. Wer erwerbsfähig ist und hilfebedürftig, wendet sich mit Fragen zu Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) direkt an diese Dienststelle.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter Erlangen Stadt bewilligt Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung und bietet Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Da die Dienststelle als zugelassener kommunaler Träger eigenständig arbeitet, nutzt sie eigene Kanäle für Anträge und Unterlagen. Das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung — Anträge stellen Sie direkt über die Stadt Erlangen, zum Beispiel über die auf der Website unter erlangen.de genannten Wege. Bei Fragen erreichen Sie die Dienststelle telefonisch unter 09131 86-2444.

Arbeitssuche und Orientierung

Unabhängig davon, welches Jobcenter für Sie zuständig ist: Die Jobsuche über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, die Berufsdatenbank BERUFENET und die Weiterbildungssuche stehen Ihnen jederzeit offen. Auch die Arbeitsuchendmeldung läuft grundsätzlich über die Agentur für Arbeit und ist nicht an die Trägerform des Jobcenters gebunden. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Erlangen Stadt für Sie zuständig ist, können Sie sich ohne Risiko auch an eine andere Stelle wenden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Erlangen Stadt ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in der Stadt Erlangen. Erfasst sind die folgenden vier Postleitzahlgebiete: 91052, 91054, 91056 und 91058.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger, bei denen — wie hier in Erlangen — nicht die Bundesagentur für Arbeit, sondern allein der Landkreis oder die kreisfreie Stadt das Jobcenter betreibt. Das hat eine konkrete Folge für Sie: Anträge auf Grundsicherungsgeld können Sie nicht über das Portal jobcenter.digital einreichen, sondern ausschließlich über die eigenen Kanäle des Erlanger Jobcenters.