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Das Jobcenter Emmendingen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Emmendingen und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz in der Freiburger Str. 20 in 79312 Emmendingen und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen im Landkreis Emmendingen.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Emmendingen prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld und bewilligt laufende Leistungen für erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Menschen. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe in besonderen Situationen. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung, vermittelt in Qualifizierungsmaßnahmen und berät zu Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für seinen Fall zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Emmendingen ist telefonisch unter +49 7641 9115-303 erreichbar. Weitere Informationen, etwa zu Antragsformularen und Ansprechpersonen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-landkreis-emmendingen.de. Wenn Sie Unterlagen einreichen oder einen Termin wahrnehmen möchten, beachten Sie bitte die aktuellen Öffnungszeiten, die im Portal gesondert ausgewiesen sind.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Emmendingen ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 23 Postleitzahlen des Landkreises wohnen: 79183, 79211, 79215, 79261, 79263, 79276, 79279, 79297, 79312, 79331, 79336, 79341, 79346, 79348, 79350, 79353, 79359, 79361, 79362, 79364, 79365, 79367, 79369.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in der Freiburger Str. 20 betreibt das Jobcenter Emmendingen einen weiteren Standort:

Emmendingen, Am Elzdamm 4

Wussten Sie? Das Jobcenter Emmendingen ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus einer Hand kommen — Sie müssen dafür nicht zwei verschiedene Behörden aufsuchen.
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