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Das Jobcenter Emden ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Emden und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Schlesierstraße 10/12 in 26723 Emden und ist zuständig für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wer in Emden seinen Wohnsitz hat und Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen oder beziehen möchte, wendet sich an diese Stelle.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Emden bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können. Daneben übernimmt es angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung sowie weitere ergänzende Leistungen nach SGB II. Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung bietet das Jobcenter Leistungen zur Eingliederung in Arbeit an — zum Beispiel Beratungsgespräche, Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung sowie die Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen. Für diese Aufgaben arbeiten die beiden Träger, Stadt und Bundesagentur, unter einem Dach zusammen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Jobcenter für Sie zuständig ist

Nicht alle Leistungen bei Arbeitslosigkeit werden über das Jobcenter abgewickelt. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wendet sich an die Agentur für Arbeit — das Jobcenter ist für das SGB II, die Agentur für Arbeit für das SGB III zuständig. Sind Sie unsicher, bei welcher Stelle Sie Ihren Antrag stellen sollen, können Sie ihn trotzdem beim Jobcenter einreichen. Behörden sind nach § 16 SGB I gesetzlich verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Emden ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete in Emden wohnen: 26721, 26723 und 26725. Wenn Ihr Wohnsitz in einem dieser drei Postleitzahlbereiche liegt, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Stelle für Leistungen nach SGB II.

Wussten Sie? Das Jobcenter Emden ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung — das bedeutet, dass Stadt und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam Träger sind und beide Seiten in der Dienststelle vertreten sind. Diese Konstruktion ist die häufigste Form unter den deutschen Jobcentern. Für Sie als Leistungsbezieherin oder Leistungsbezieher hat das einen praktischen Vorteil: Fragen zur finanziellen Unterstützung und zur Arbeitsvermittlung können an derselben Stelle geklärt werden, ohne dass Sie zwischen verschiedenen Behörden wechseln müssen.