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Das Jobcenter Eichstätt ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Eichstätt und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich Am Anger 1 in 85072 Eichstätt und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder anderen Leistungen decken können.

Wer wird hier betreut?

Das Jobcenter Eichstätt ist zuständig für erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren sowie für die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Angehörigen. Wer arbeitslos ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wendet sich dagegen an die Agentur für Arbeit – nicht an das Jobcenter. Sollten Sie unsicher sein, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Welche Leistungen können beantragt werden?

Das Jobcenter Eichstätt entscheidet über Anträge auf Grundsicherungsgeld, Übernahme von Unterkunftskosten und Heizkosten sowie über ergänzende Leistungen wie Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus vermittelt es Unterstützung bei der Jobsuche, Qualifizierungsmaßnahmen und weitere Eingliederungsleistungen. Für Ihren Antrag oder Ihre Fragen erreichen Sie das Jobcenter telefonisch unter +49 8421 68993-77.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Eichstätt ist für Einwohnerinnen und Einwohner aus insgesamt 32 Postleitzahlgebieten im Landkreis Eichstätt und angrenzenden Bereichen zuständig. Die versorgten Postleitzahlen sind: 85072, 85080, 85092, 85095, 85098, 85101, 85104, 85110, 85111, 85113, 85114, 85116, 85117, 85120, 85122, 85125, 85128, 85129, 85131, 85132, 85134, 85135, 85137, 85139, 91795, 91804, 91807, 91809, 92339, 92345, 93336 und 93349.

Wussten Sie? Das Jobcenter Eichstätt ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben gemeinsam wahrnehmen und beide Träger Verantwortung tragen. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller hat das einen praktischen Vorteil: Leistungen nach SGB II und arbeitsmarktbezogene Unterstützung werden aus einer Hand koordiniert, ohne dass Sie sich an mehrere getrennte Stellen wenden müssen.