Das Jobcenter Ebersberg ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Ebersberg und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Kolpingstraße 1 in Ebersberg. Es ist zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. Erreichbar ist das Jobcenter telefonisch unter +49 8092 8256-93 sowie über die Website www.jobcenter-ebersberg.de.
Das Jobcenter Ebersberg bewilligt und zahlt das Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe. Gleichzeitig begleitet das Jobcenter die Aufnahme oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung: Es vermittelt in Arbeit, fördert Qualifizierungen und schließt individuelle Eingliederungsvereinbarungen ab. Wer nicht weiß, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für seinen Fall zuständig ist, kann sich auch an die jeweils andere Stelle wenden — Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.
Wenn Sie erstmals Grundsicherungsgeld beantragen, bringen Sie möglichst vollständige Unterlagen mit: Personalausweis, Nachweise über Einkommen und Vermögen, Mietvertrag sowie aktuelle Kontoauszüge. Das beschleunigt die Bearbeitung. Laufende Bewilligungen müssen in der Regel alle sechs oder zwölf Monate neu beantragt werden; entsprechende Hinweise erhalten Sie rechtzeitig von Ihrer zuständigen Fachkraft im Jobcenter. Für Fragen, die nicht persönlich besprochen werden müssen, steht auch der Telefonkontakt oder die Website zur Verfügung.
Das Jobcenter Ebersberg ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 23 Postleitzahlgebiete im Landkreis Ebersberg wohnen: 83550, 83553, 83565, 85560, 85567, 85570, 85586, 85591, 85598, 85599, 85604, 85614, 85617, 85622, 85625, 85643, 85646, 85652, 85658, 85661, 85664, 85665 und 85667. Liegt Ihre Adresse in einem dieser Gebiete, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Stelle für SGB-II-Leistungen.