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Das Jobcenter Duisburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Duisburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz in der Wintgensstraße 29–33 im Stadtteil Duissern und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen und ihre Haushaltsangehörigen im Stadtgebiet Duisburg.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Duisburg prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Unterkunft und Heizung und vermittelt Unterstützung bei der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung. Dazu gehören Beratungsgespräche, die Vereinbarung von Eingliederungsvereinbarungen und die Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für seine Situation zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Standorte

Sie erreichen das Jobcenter Duisburg telefonisch unter +49 203 302-1910. Wegen der Größe des Stadtgebiets unterhält das Jobcenter neben dem Hauptsitz in der Wintgensstraße sechs weitere Anlaufstellen in verschiedenen Stadtteilen, damit Wege für Sie möglichst kurz bleiben. Die genauen Öffnungszeiten aller Standorte entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld in diesem Eintrag.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Duisburg ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 25 Postleitzahlgebiete wohnen: 47051, 47053, 47055, 47057, 47058, 47059, 47119, 47137, 47138, 47139, 47166, 47167, 47169, 47178, 47179, 47198, 47199, 47226, 47228, 47229, 47239, 47249, 47259, 47269 und 47279.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in der Wintgensstraße ist das Jobcenter Duisburg an folgenden Adressen vertreten:

Duisburg, Baumstraße 40
Duisburg, Beekstraße 45
Duisburg, Dr. Alfred Herrhausen Allee 15–17
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Straße 103
Duisburg, Körnerplatz 1
Duisburg, Walther-Rathenau-Straße 2

Wussten Sie? Seit dem 1. Juli 2026 trägt die Leistung offiziell den Namen „Grundsicherungsgeld”. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Jobcenter auf Bescheiden übergangsweise noch die bisherige Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also nach diesem Datum einen Bescheid erhalten, auf dem noch „Bürgergeld” steht, hat das keine Auswirkung auf Ihren Anspruch – es handelt sich um dieselbe Leistung unter neuem Namen.