Das Jobcenter Dortmund ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Dortmund und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz in der Steinstraße 39 im Stadtbezirk Innenstadt-West und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige in Dortmund.
Das Jobcenter Dortmund bewilligt finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II und unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung. Dazu gehören neben dem Grundsicherungsgeld auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie ergänzende Hilfen wie der Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Reichen Sie Ihren Antrag in jedem Fall ein. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Sie erreichen das Jobcenter Dortmund telefonisch unter +49 231 842-1110. Anträge auf Grundsicherungsgeld können Sie persönlich in einer der Dienststellen einreichen oder über die offizielle Website www.jobcenterdortmund.de vorbereiten. Bringen Sie zu einem Termin Ihre Personalunterlagen, Nachweise über Einkommen und Vermögen sowie Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnungen mit, soweit vorhanden.
Das Jobcenter Dortmund ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 27 Postleitzahlbereiche in Dortmund wohnen: 44135, 44137, 44139, 44141, 44143, 44145, 44147, 44149, 44225, 44227, 44229, 44263, 44265, 44267, 44269, 44287, 44289, 44309, 44319, 44328, 44329, 44339, 44357, 44359, 44369, 44379, 44388.
Neben dem Hauptstandort in der Steinstraße betreibt das Jobcenter Dortmund mehrere Nebenstellen im Stadtgebiet: