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Das Jobcenter Donau-Ries ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Donau-Ries und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Zirgesheimer Straße 9 in Donauwörth. Es ist zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für finanzielle Unterstützung bei Hilfebedürftigkeit im erwerbsfähigen Alter sowie für die Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung.

Wer wird hier betreut?

Das Jobcenter ist für Sie zuständig, wenn Sie zwischen 15 und 64 Jahren alt sind, erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Auch Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben und keine eigenen Einkünfte haben – zum Beispiel Kinder oder Partner – können über Ihren Antrag miterfasst werden. Wer hingegen das Rentenalter erreicht hat oder dauerhaft nicht erwerbsfähig ist, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters, sondern in den des Sozialamts; in diesem Fall ist das Jobcenter gesetzlich verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt erhalten.

Welche Leistungen werden erbracht?

Das Jobcenter Donau-Ries erbringt Leistungen in zwei Bereichen: Zum einen zahlt es das Grundsicherungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zum anderen bietet es Eingliederungsleistungen an – etwa Beratung, Vermittlung, Qualifizierungsmaßnahmen oder die Förderung einer Berufsausbildung. Beide Leistungsbereiche werden hier aus einer Hand bearbeitet, weil das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung sowohl die kommunalen Aufgaben des Landkreises als auch die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit unter einem Dach zusammenführt.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Donau-Ries ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 43 Postleitzahlbereiche im Landkreis Donau-Ries und angrenzenden Gebieten wohnen:

86609, 86641, 86650, 86653, 86655, 86660, 86663, 86675, 86681, 86682, 86684, 86685, 86687, 86688, 86690, 86692, 86694, 86698, 86700, 86703, 86704, 86709, 86720, 86732, 86733, 86735, 86736, 86738, 86739, 86741, 86742, 86744, 86745, 86747, 86748, 86750, 86751, 86753, 86754, 86756, 86757, 86759, 91717

Wussten Sie? Das Jobcenter Donau-Ries ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, Landkreis und Bundesagentur für Arbeit tragen gemeinsam die Verantwortung. Das hat für Sie einen praktischen Vorteil: Leistungen zur Existenzsicherung und Leistungen zur Beschäftigungsförderung werden von derselben Stelle bearbeitet, und Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.