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Das Jobcenter Coburg Stadt ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Coburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich am Hinteren Floßanger 10 in 96450 Coburg und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) — also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Was das Jobcenter für Sie tun kann

Das Jobcenter Coburg Stadt bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld und prüft, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Übernahme angemessener Wohnkosten. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen — etwa durch Vermittlung, Beratung oder die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihre Situation zuständig ist: Beide Stellen sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die jeweils zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Coburg Stadt telefonisch unter 09561 2365-100. Weitere Informationen, Formulare und aktuelle Hinweise finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-coburg-stadt.de. Wenn Sie persönlich vorbeikommen möchten, achten Sie bitte auf die dort veröffentlichten Öffnungszeiten, bevor Sie sich auf den Weg machen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Coburg Stadt ist ausschließlich für Personen zuständig, die in folgendem Postleitzahlengebiet wohnen:

96450

Wenn Ihre Meldeadresse in diesem Bereich liegt, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Stelle für Leistungen nach SGB II.

Wussten Sie? Das Jobcenter Coburg Stadt ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung — das bedeutet, dass Stadt Coburg und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam für den Betrieb verantwortlich sind. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller hat das einen praktischen Vorteil: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und finanzielle Grundsicherung werden von einer einzigen Stelle bearbeitet, sodass Sie nicht zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln müssen.
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  • Montag08:00 - 12:00
  • Dienstag08:00 - 12:00
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