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Das Jobcenter Coburg Land ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Coburg und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Wilhelm-Ruß-Str. 3 in Coburg. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen im Landkreis Coburg. Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich dieser Dienststelle wohnen und hilfebedürftig sind, können Sie hier Leistungen beantragen.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Coburg Land bewilligt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und deren Haushaltsangehörige. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie einmalige Leistungen, etwa für die Erstausstattung einer Wohnung. Neben der finanziellen Unterstützung bietet das Jobcenter auch Beratung und Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung an, zum Beispiel durch Fördermaßnahmen, Qualifizierungsangebote oder die Zusammenarbeit mit anderen Stellen. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Transferleistungen möglichst zu verringern.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob dieses Jobcenter für Sie zuständig ist

Für Leistungen bei Arbeitslosigkeit ohne Hilfebedürftigkeit — also das Arbeitslosengeld I — ist nicht das Jobcenter, sondern die Agentur für Arbeit zuständig. Sollten Sie unsicher sein, bei welcher Stelle Sie Ihren Antrag einreichen müssen, können Sie ihn auch an die falsche Stelle schicken: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Coburg Land ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 17 Postleitzahlen im Landkreis Coburg gemeldet sind: 96145, 96237, 96242, 96253, 96269, 96271, 96274, 96279, 96465, 96472, 96476, 96479, 96482, 96484, 96486, 96487 und 96489. Wenn Ihre Postleitzahl nicht in dieser Liste steht, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Jobcenter.

Wussten Sie? Das Jobcenter Coburg Land ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung — das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit es gemeinsam betreiben und beide Träger Verantwortung tragen. Das hat für Sie als Antragsteller einen praktischen Vorteil: Fragen zu Leistungen nach SGB II und zur Arbeitsvermittlung werden unter einem Dach bearbeitet, ohne dass Sie zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln müssen.
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