Das Jobcenter Cloppenburg ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Cloppenburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz am Pingel-Anton-Platz 5 in 49661 Cloppenburg und ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wer erwerbsfähig ist und den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, wendet sich an dieses Jobcenter — nicht an die Agentur für Arbeit.
Das Jobcenter Cloppenburg bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Diese Leistung richtet sich an erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Angehörigen, sofern das Einkommen und das Vermögen des Haushalts nicht ausreichen. Zum Leistungspaket gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe. Einen Antrag können Sie persönlich an einem der drei Standorte stellen oder telefonisch unter +49 4471 18053-500 klären, welcher Standort für Sie zuständig ist.
Neben der finanziellen Unterstützung begleitet das Jobcenter Cloppenburg Leistungsbeziehende auf dem Weg zurück in Beschäftigung. Dazu gehören Beratungsgespräche, die gemeinsame Erarbeitung eines Kooperationsplans sowie der Zugang zu Maßnahmen wie Qualifizierungen, Praktika oder geförderter Beschäftigung. Wenn Sie sich unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihre Situation zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Cloppenburg ist zuständig für Haushalte mit Wohnsitz in den folgenden Postleitzahlgebieten: 26169, 26219, 26676, 26683, 49624, 49632, 49661, 49681, 49685, 49688, 49692, 49696 und 49699. Damit deckt die Dienststelle ein großes ländliches Einzugsgebiet ab, das vom Stadtgebiet Cloppenburg bis in den Raum Friesoythe und die angrenzenden Gemeinden reicht.
Cloppenburg, Lankumer Ring 7
Friesoythe, Thüler Str. 3