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Das Jobcenter Burgenlandkreis ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt. Es hat seinen Sitz in der Halleschen Straße 60 in 06618 Naumburg und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis organisiert – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist das Jobcenter für alle erwerbsfähigen Personen und ihre Haushaltsangehörigen, die ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich haben und Leistungen beantragen oder beziehen.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter Burgenlandkreis bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten der Unterkunft und begleitet Leistungsberechtigte bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Weil der Burgenlandkreis ein zugelassener kommunaler Träger ist, läuft die Antragstellung nicht über das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit – dieses Portal ist hier technisch nicht nutzbar. Anträge und Unterlagen müssen Sie über die eigenen Kanäle des Jobcenters einreichen. Informationen dazu erhalten Sie direkt beim Jobcenter. Die Arbeitsuchendmeldung sowie die Online-Dienste der Bundesagentur für Arbeit wie die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche stehen Ihnen unabhängig davon weiterhin offen; die Arbeitsuchendmeldung läuft stets über die Agentur für Arbeit.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Für das Jobcenter Burgenlandkreis liegen in diesem Verzeichnis keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Aktuelle Sprechzeiten und Kontaktinformationen erfragen Sie bitte direkt telefonisch beim Jobcenter oder über dessen offizielle Website. Beides lässt sich über eine Suche nach „Jobcenter Burgenlandkreis” ermitteln. Falls Sie unsicher sind, ob das Jobcenter für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Burgenlandkreis ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 18 Postleitzahlgebiete wohnen: 06618, 06628, 06632, 06636, 06638, 06642, 06647, 06648, 06667, 06679, 06682, 06686, 06688, 06712, 06721, 06722, 06724 und 06729.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger ausschließlich von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – so wie das Jobcenter Burgenlandkreis. Der praktische Unterschied für Sie: Antragsunterlagen und Schriftverkehr laufen vollständig über das Jobcenter selbst, nicht über gemeinsame Systeme mit der Bundesagentur für Arbeit. Wenden Sie sich bei allen Fragen zu Grundsicherungsgeld deshalb direkt an das Jobcenter Burgenlandkreis.