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Das Jobcenter Burgdorf ist eine Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover und befindet sich am Wundramweg 7 in 31303 Burgdorf. Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – also für Menschen, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen oder bereits beziehen. Die Dienststelle ist eine gemeinsame Einrichtung der Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Burgdorf bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, prüft Ansprüche und zahlt die bewilligten Leistungen aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ergänzende Hilfen. Gleichzeitig unterstützt die Dienststelle Leistungsberechtigte dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren – etwa durch Beratung, Vermittlung und die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Ansprechpartner vor Ort können im persönlichen Gespräch klären, welche Unterstützung in Ihrer Situation in Frage kommt.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Burgdorf ist telefonisch unter +49 511 6559-1000 erreichbar. Weitere Informationen – darunter Hinweise zu Terminen, Antragsunterlagen und digitalen Angeboten – finden Sie auf der offiziellen Website des Jobcenters Region Hannover unter www.jobcenter-region-hannover.de. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen hier oder bei einer anderen Stelle besser aufgehoben ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Der Burgdorfer Standort führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welche Postleitzahlgebiete über diesen Standort betreut werden, ist durch den Hauptsitz des Jobcenters Region Hannover geregelt. Informationen dazu erhalten Sie direkt beim Jobcenter oder auf der Website.

Wussten Sie? Das Jobcenter Burgdorf ist eine gemeinsame Einrichtung von Region Hannover und Bundesagentur für Arbeit. Für Sie bedeutet das: Beide Träger sind in einer Dienststelle zusammengeführt, sodass Leistungen nach dem SGB II – also Grundsicherungsgeld und Vermittlungsunterstützung – aus einer Hand kommen. Das ist gesetzlich im SGB II vorgesehen und gilt für den Großteil der deutschen Jobcenter.