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Das Jobcenter Bottrop ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Bottrop und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Paßstraße 3 im Stadtteil Bottrop-Mitte. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Arbeit oder Ausbildung. Wer in Bottrop hilfebedürftig ist und das Existenzminimum nicht aus eigenen Mitteln sichern kann, wendet sich an diese Stelle.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Bottrop prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld und entscheidet über deren Bewilligung. Neben der finanziellen Grundsicherung gehören Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt zum Aufgabenbereich: dazu zählen Beratungsgespräche, die Förderung von Weiterbildungen und der Einsatz verschiedener arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Auch Kosten der Unterkunft und Heizung werden im Rahmen des SGB II geprüft und gegebenenfalls übernommen. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Bottrop erreichen Sie telefonisch unter 02041 7764-0. Weitere Informationen, etwa zu Formularen und aktuellen Hinweisen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Bottrop. Die aktuellen Öffnungszeiten sind dort ebenfalls veröffentlicht.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Bottrop ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlenbereiche des Stadtgebiets Bottrop wohnen: 46236, 46238, 46240, 46242 und 46244. Maßgeblich ist der Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Wussten Sie? Das Jobcenter Bottrop ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt und Bundesagentur für Arbeit tragen es gemeinsam und teilen sich Verantwortung und Finanzierung. Das bedeutet für Sie konkret, dass sowohl kommunale Leistungen — etwa zu Wohnkosten — als auch Bundesleistungen wie die Eingliederung in Arbeit an einer einzigen Stelle bearbeitet werden. Sie müssen dafür nicht zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag08:00 - 15:30
  • Dienstag08:00 - 15:30
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  • Donnerstag08:00 - 15:30
  • Freitag08:00 - 12:30