Das Jobcenter Bitburg-Prüm ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz. Es handelt sich um eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises und der Bundesagentur für Arbeit. Der Hauptsitz befindet sich in der Maria-Kundenreich-Str. 7 in 54634 Bitburg.
Das Jobcenter ist zuständig für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Dazu gehören auch Personen, die zwar arbeiten, deren Einkommen aber nicht ausreicht – sogenannte Aufstocker. Außerdem erhalten Angehörige, die mit einer leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Grundsicherungsgeld, auch wenn sie selbst nicht erwerbsfähig sind. Wer hingegen keine Erwerbsminderung hat und Anspruch auf Arbeitslosengeld nach SGB III stellt, wendet sich an die Agentur für Arbeit, nicht an das Jobcenter. Sollte bei der Antragstellung Unklarheit bestehen, welche Stelle zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Bitburg-Prüm erbringt neben der Auszahlung des Grundsicherungsgeldes auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Dazu können Beratungsgespräche, die Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen oder die Förderung der Beschäftigungsaufnahme gehören. Ansprechbar ist das Jobcenter telefonisch unter +49 6561 9676-72.
Das Jobcenter Bitburg-Prüm ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift in einem der folgenden 29 Postleitzahlgebiete liegt: 54298, 54310, 54529, 54533, 54595, 54597, 54608, 54610, 54612, 54614, 54616, 54617, 54619, 54634, 54636, 54646, 54647, 54649, 54655, 54657, 54662, 54664, 54666, 54668, 54669, 54673, 54675, 54687, 54689.
Neben dem Hauptsitz in Bitburg gibt es eine weitere Anlaufstelle:
Prüm, Tiergartenstr. 54