loaderimg

Das Jobcenter Berlin Spandau ist eine gemeinsame Einrichtung des Bezirks Spandau und der Bundesagentur für Arbeit. Es liegt in der Altonaer Straße 70/72 in 13581 Berlin und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigener Kraft bestreiten können.

Was das Jobcenter für Sie tun kann

Das Jobcenter Berlin Spandau prüft Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld und bewilligt die entsprechenden Leistungen. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie – sofern die Voraussetzungen vorliegen – weitere ergänzende Hilfen. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter Sie dabei, wieder in Arbeit zu kommen: durch Beratung, Vermittlung und die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Sie erreichen das Jobcenter Berlin Spandau telefonisch unter +49 30 555571-2222. Weitere Informationen sowie Hinweise zu Antragsunterlagen finden Sie auf der offiziellen Website unter berlin.de/jobcenter-spandau. Dort sind auch die aktuellen Öffnungszeiten veröffentlicht. Neben dem Hauptstandort in der Altonaer Straße gibt es eine weitere Anlaufstelle im Bezirk – Informationen dazu finden Sie im Abschnitt unten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Berlin Spandau ist für Einwohnerinnen und Einwohner in den folgenden 14 Postleitzahlbezirken zuständig: 13581, 13583, 13585, 13587, 13589, 13591, 13593, 13595, 13597, 13599, 13627, 13629, 14052 und 14089. Wenn Sie in einem dieser Gebiete wohnen und Grundsicherungsgeld beantragen möchten, ist diese Dienststelle Ihre zuständige Stelle.

Weitere Standorte

Wohlrabedamm 32, Berlin

Wussten Sie? Das Jobcenter Berlin Spandau ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass der Bezirk und die Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Für Sie als Leistungsberechtigte hat das einen praktischen Vorteil: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und finanzielle Grundsicherung kommen aus einer Hand, und Sie haben nur eine Anlaufstelle für beide Bereiche.