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Das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg ist eine gemeinsame Einrichtung des Bezirks und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich an der Landsberger Allee 50/52 in 10249 Berlin und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) — für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter zahlt das Grundsicherungsgeld aus und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben unterstützt es Leistungsberechtigte bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung — etwa durch Vermittlung, Beratung oder die Förderung von Qualifizierungen. Wer SGB-II-Leistungen beantragen möchte oder bereits bezieht und Fragen zu seinem Bescheid hat, wendet sich direkt an dieses Jobcenter. Sollte im Einzelfall eine andere Behörde zuständig sein, ist das Jobcenter nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten — der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg telefonisch unter +49 30 555544-7010. Weitere Informationen, etwa zu aktuellen Abläufen oder benötigten Unterlagen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.berlin.de/jobcenter-friedrichshain-kreuzberg. Die Öffnungszeiten sind dort ebenfalls abrufbar.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 14 Berliner Postleitzahlgebiete wohnen: 10178, 10179, 10243, 10245, 10247, 10249, 10961, 10963, 10965, 10967, 10969, 10997, 10999 und 13047. Maßgeblich ist Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptstandort an der Landsberger Allee betreibt das Jobcenter einen weiteren Standort:

Berlin, Charlottenstr. 87–90

Wussten Sie? Das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung — das bedeutet, dass Bezirk und Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben gemeinsam wahrnehmen und beide Träger Verantwortung tragen. Für Sie als Leistungsberechtigte hat das einen praktischen Vorteil: Vermittlung in Arbeit und finanzielle Grundsicherung laufen bei einer Stelle zusammen, sodass Sie nicht zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln müssen.