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Das Jobcenter Berchtesgadener Land ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Berchtesgadener Land und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Sitz in der Bahnhofstraße 22 in Bad Reichenhall und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Termin und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Berchtesgadener Land hat keinen offenen Publikumsverkehr. Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich mit einem zuvor vereinbarten Termin möglich. Um einen Termin zu erhalten oder allgemeine Auskünfte zu bekommen, erreichen Sie die Dienststelle telefonisch unter +49 8651 7637-0. Eine offizielle Website ist derzeit nicht bekannt.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter ist Ihre zuständige Stelle, wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen oder bereits beziehen und Fragen zu Ihrer Leistung, Ihrer Eingliederungsvereinbarung oder Ihrer Arbeitsvermittlung haben. Zuständig ist das Jobcenter für erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Sollte sich herausstellen, dass für Ihr Anliegen eine andere Behörde zuständig ist, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Berchtesgadener Land ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden fünfzehn Postleitzahlgebiete des Landkreises wohnen: 83317, 83364, 83395, 83404, 83410, 83416, 83435, 83451, 83454, 83457, 83458, 83471, 83483, 83486 und 83487. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Adresse zu diesem Zuständigkeitsbereich gehört, können Sie das telefonisch klären.

Wussten Sie? Das Jobcenter Berchtesgadener Land ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie konkret, dass sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch Angebote zur Arbeitsvermittlung und Eingliederung unter einem Dach gebündelt sind – Sie müssen dafür nicht zwei verschiedene Behörden aufsuchen.