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Das Jobcenter Bayreuth Stadt ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Bayreuth und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Spinnereistraße 6/8 in 95445 Bayreuth und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen im Stadtgebiet.

Wer wird hier betreut?

Das Jobcenter Bayreuth Stadt ist für Sie zuständig, wenn Sie zwischen 15 und 64 Jahren alt sind, erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Neben dem Grundsicherungsgeld umfasst die Unterstützung auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, etwa Beratung, Fördermaßnahmen oder Vermittlungsangebote. Auch Angehörige in Ihrem Haushalt, die selbst nicht erwerbsfähig sind, können über Ihren Antrag mitberücksichtigt werden.

Antrag und Kontakt

Einen Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie direkt beim Jobcenter Bayreuth Stadt stellen. Falls Sie unsicher sind, ob dieses Jobcenter oder eine andere Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten. Sie erreichen das Jobcenter telefonisch unter +49 921 151277-0 sowie über die offizielle Website unter www.jobcenter-bayreuth-stadt.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Bayreuth Stadt ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete der Stadt Bayreuth wohnen: 95444, 95445, 95447 und 95448. Wenn Ihre Wohnanschrift einem dieser vier Gebiete zugeordnet ist, ist diese Dienststelle Ihre zuständige Stelle nach SGB II.

Wussten Sie? Das Jobcenter Bayreuth Stadt ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das hat eine konkrete Folge für Sie: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Arbeitsvermittlung kommen aus einer Hand. Sie müssen sich nicht an zwei getrennte Behörden wenden. Zum 1. Juli 2026 wurde das bisherige Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Auf Bescheiden kann die Bezeichnung „Bürgergeld” noch bis zum 31. Dezember 2026 weiterverwendet werden — das ist gesetzlich so geregelt und ändert nichts an Ihren Leistungen.
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