Das Jobcenter Bayreuth Land ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Bayreuth und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Casselmannstr. 6 in 95444 Bayreuth. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen im Landkreis Bayreuth. Neben dem Hauptstandort gibt es eine Nebenstelle in Pegnitz.
Leistungen nach SGB II erhalten erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 67 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Auch Personen, die zwar arbeiten, aber zu wenig verdienen, um ihren Bedarf vollständig zu decken, können Grundsicherungsgeld beantragen. Zuständig ist jeweils das Jobcenter des Landkreises oder der Stadt, in der Sie wohnen. Falls Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Bayreuth Land für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Bayreuth Land erbringt neben der finanziellen Grundsicherung auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Dazu gehören unter anderem Beratung zur Jobsuche, Vermittlung in Beschäftigung sowie die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Für Fragen zu Ihrem konkreten Anliegen können Sie das Jobcenter telefonisch unter +49 921 887-750 erreichen oder die Website unter https://www.jobcenter-bayreuth-land.de besuchen.
Das Jobcenter Bayreuth Land ist für Einwohnerinnen und Einwohner aus den folgenden 30 Postleitzahlgebieten im Landkreis Bayreuth und den angrenzenden Bereichen zuständig: 91257, 91278, 91282, 91287, 91289, 91344, 91347, 95236, 95460, 95463, 95466, 95469, 95473, 95482, 95485, 95488, 95490, 95491, 95493, 95494, 95496, 95497, 95500, 95503, 95511, 95515, 95517, 95686, 95694, 96142.
Neben dem Hauptstandort in Bayreuth betreibt das Jobcenter Bayreuth Land eine weitere Anlaufstelle:
Pegnitz, Kleiner Johannes 21