Das Jobcenter Barsinghausen ist eine gemeinsame Einrichtung der Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Berliner Straße 11 in Barsinghausen und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können.
Das Jobcenter Barsinghausen bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, das den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Personen und den mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen absichert. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus vermittelt das Jobcenter Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung und kann Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung anbieten. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihre Situation zuständig ist: Beide Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge entgegenzunehmen und an die zuständige Stelle weiterzuleiten – der Tag, an dem Sie Ihren Antrag stellen, bleibt dabei erhalten.
Sie erreichen das Jobcenter Barsinghausen persönlich in der Berliner Straße 11, 30890 Barsinghausen. Telefonisch ist die Dienststelle unter +49 511 6559-1000 erreichbar. Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der offiziellen Website des Jobcenters Region Hannover unter www.jobcenter-region-hannover.de. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld in diesem Eintrag.
Das Jobcenter Barsinghausen ist eine Nebenstelle und führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welche Wohnorte dieser Standort betreut, ist über den Hauptsitz des Jobcenters Region Hannover geregelt. Bitte wenden Sie sich im Zweifel direkt an die Dienststelle oder prüfen Sie die Zuordnung auf der Website des Jobcenters Region Hannover.