Das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz am Prof.-Max-Lange-Platz 14 in Bad Tölz. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Außerdem unterstützt es erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung und vermittelt ergänzende Leistungen wie Kinderbetreuung oder Schuldnerberatung.
Das Jobcenter zahlt Grundsicherungsgeld an Menschen, die erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Zur Bedarfsgemeinschaft können auch Personen gehören, die selbst nicht erwerbsfähig sind, etwa Kinder oder nicht erwerbsfähige Partner. Neben dem laufenden Lebensunterhalt können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten der Unterkunft sowie einmalige Leistungen übernommen werden. Sind Sie sich nicht sicher, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.
Neben der finanziellen Sicherung begleitet das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen Leistungsbeziehende auf dem Weg zurück in Beschäftigung. Dazu gehören individuelle Beratungsgespräche, die Vereinbarung von Fördermaßnahmen sowie die Vermittlung in Qualifizierungsangebote. Für jede leistungsberechtigte Person wird gemeinsam ein Eingliederungsplan erarbeitet. Wer Fragen zu laufenden Leistungen oder einem neuen Antrag hat, erreicht das Jobcenter telefonisch unter +49 8041 7854-777 oder über die Website https://www.jobcenter-töl-wor.de.
Das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 21 Postleitzahlgebiete wohnen: 82057, 82431, 82432, 82439, 82444, 82515, 82538, 82541, 82544, 82547, 82549, 83623, 83646, 83661, 83670, 83671, 83673, 83674, 83676, 83677 und 83679. Maßgeblich ist Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung.