Das Jobcenter Aurich ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II im Landkreis Aurich. Es hat seinen Sitz am Fischteichweg 7–13 in 26603 Aurich und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Aurich betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie Leistungen beantragen möchten oder Fragen zu Ihrer Unterstützung haben, wenden Sie sich direkt an diese Dienststelle.
Das Jobcenter Aurich bewilligt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Da das Jobcenter Aurich als kommunaler Träger eigenständig organisiert ist, laufen Anträge und Unterlagen ausschließlich über die eigenen Kanäle dieser Dienststelle – das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Informationen zu den Einreichungswegen erhalten Sie auf der offiziellen Website oder telefonisch.
Aktuelle Öffnungszeiten liegen für das Jobcenter Aurich in diesem Verzeichnis nicht vor. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter: telefonisch unter 04941 16-0 oder auf der offiziellen Website unter www.landkreis-aurich.de. Dort finden Sie auch Hinweise zu Terminen und Ansprechpersonen für Ihr Anliegen.
Das Jobcenter Aurich ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 18 Postleitzahlgebiete des Landkreises Aurich wohnen: 26427, 26506, 26524, 26529, 26532, 26548, 26553, 26571, 26579, 26603, 26605, 26607, 26624, 26629, 26632, 26639, 26736 und 26759. Sollten Sie unsicher sein, ob dieses Jobcenter für Ihre Adresse zuständig ist, können Sie sich auch an eine andere Stelle wenden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.