Das Jobcenter Augsburg Stadt ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Augsburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der August-Wessels-Straße 31 in 86156 Augsburg und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen im Stadtgebiet Augsburg.
Das Jobcenter Augsburg Stadt prüft Ansprüche auf Grundsicherungsgeld, berechnet und zahlt die Leistungen aus und unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder wieder in den Arbeitsmarkt zurückzufinden. Dazu gehören Beratungsgespräche, die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sowie die Förderung durch Maßnahmen zur Qualifizierung. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für seinen Fall zuständig ist: Grundsätzlich wendet man sich an das Jobcenter, wenn man keine oder keine ausreichenden Einnahmen hat und den Lebensunterhalt nicht allein sichern kann. Sollte eine andere Stelle zuständig sein, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten; der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Anträge auf Grundsicherungsgeld können Sie telefonisch unter +49 821 3151-700 vorbereiten oder über die offizielle Website des Jobcenters stellen. Unter www.jobcenter-augsburg-stadt.de finden Sie außerdem aktuelle Informationen zu Formularen, Ansprechpersonen und den geltenden Öffnungszeiten. Bringen Sie zu einem persönlichen Termin Ihren Personalausweis sowie alle Unterlagen mit, die Ihre aktuelle Einkommens- und Wohnsituation belegen.
Das Jobcenter Augsburg Stadt ist zuständig für alle Personen mit Wohnsitz in den folgenden Augsburger Postleitzahlgebieten: 86150, 86152, 86153, 86154, 86156, 86157, 86159, 86161, 86163, 86165, 86167, 86169, 86179 und 86199.
August-Wessels-Str. 35, Augsburg