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Das Jobcenter ARUSO Erding ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Erding und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Otto-Hahn-Str. 21 in 85435 Erding. Es ist zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für finanzielle Unterstützung bei Erwerbslosigkeit, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht oder dieses nicht ausreicht. Wer im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Erding wohnt und Leistungen nach SGB II benötigt, wendet sich an diese Stelle.

Wer wird hier unterstützt?

Das Jobcenter ARUSO Erding betreut erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können, sowie Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Neben dem Grundsicherungsgeld können auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beantragt werden – etwa Fördermaßnahmen, Beratung oder die Übernahme von Bewerbungskosten. Für Arbeitslosengeld I nach SGB III ist nicht das Jobcenter, sondern die Agentur für Arbeit zuständig. Sollten Sie unsicher sein, bei welcher Stelle Sie Ihren Antrag einreichen müssen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter ist telefonisch unter +49 8122 95907-0 erreichbar. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld auf dieser Seite. Eine offizielle Website ist für diese Dienststelle im Verzeichnis derzeit nicht hinterlegt; für aktuelle Informationen empfiehlt sich daher der direkte telefonische Kontakt.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter ARUSO Erding ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 28 Postleitzahlgebiete wohnen – diese umfassen die Stadt Erding sowie die zugehörigen Gemeinden und Ortschaften im Landkreis Erding und angrenzenden Bereichen: 84405, 84416, 84419, 84424, 84427, 84428, 84432, 84434, 84435, 84439, 85356, 85435, 85445, 85447, 85452, 85456, 85457, 85459, 85461, 85462, 85464, 85465, 85467, 85469, 85570, 85656, 85659, 85669.

Wussten Sie? Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung offiziell „Grundsicherungsgeld”. Weil die Umbenennung Zeit braucht, dürfen Behörden auf Bescheiden bis zum 31. Dezember 2026 noch die frühere Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in nächster Zeit einen Bescheid erhalten, auf dem noch „Bürgergeld” steht, ist das kein Fehler – es handelt sich um dieselbe Leistung unter neuem Namen.