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Das Jobcenter Arberland ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Regen und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Industriestraße 2 in Regen (Bayern). Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die damit verbundene Unterstützung bei der Jobsuche und beruflichen Eingliederung. Wer im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Arberland erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, wendet sich für Leistungen nach SGB II an diese Stelle.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Arberland bewilligt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Neben der finanziellen Grundsicherung unterstützt das Jobcenter bei der Arbeitsvermittlung, begleitet berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und berät zu Möglichkeiten der sozialen Teilhabe. Zuständig ist das Jobcenter Arberland ausschließlich für Leistungen nach SGB II. Für Arbeitslosengeld I nach SGB III ist die Agentur für Arbeit zuständig — falls Sie unsicher sind, welche Stelle für Sie die richtige ist, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Sie erreichen das Jobcenter Arberland telefonisch unter +49 9921 94996-35. Wenn Sie erstmals Grundsicherungsgeld beantragen möchten, empfiehlt sich ein persönlicher Termin oder ein Anruf, um die erforderlichen Unterlagen vorab zu klären. Das Jobcenter befindet sich in der Industriestraße 2 in 94209 Regen und ist mit dem Auto sowie mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Eine offizielle Website des Jobcenters Arberland ist derzeit nicht bekannt.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Arberland ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 21 Postleitzahlen gemeldet sind: 93471, 94209, 94227, 94234, 94239, 94244, 94249, 94250, 94252, 94253, 94255, 94256, 94258, 94259, 94261, 94262, 94264, 94265, 94267, 94269 sowie 94518. Wenn Ihre Postleitzahl in dieser Liste steht, ist das Jobcenter Arberland Ihre zuständige Stelle für Leistungen nach SGB II.

Wussten Sie? Das Jobcenter Arberland ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass beide Träger an Entscheidungen beteiligt sind — zum Beispiel übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung in Arbeit, während der Landkreis unter anderem für bestimmte ergänzende Leistungen zuständig sein kann. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller gibt es dennoch nur eine Anlaufstelle: das Jobcenter Arberland selbst.