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Das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Bielefeld und der Bundesagentur für Arbeit. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen im Stadtgebiet Bielefeld. Die Hauptstelle befindet sich in der Herforder Str. 67 in 33602 Bielefeld.

Wer wird hier betreut?

Das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld ist zuständig für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Leistungen nach dem SGB II umfassen neben dem Grundsicherungsgeld unter anderem die Übernahme angemessener Unterkunftskosten sowie Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit. Sind Sie unsicher, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihren Fall zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die jeweils zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Standorte und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld ist mit insgesamt fünf Standorten im Stadtgebiet verteilt, sodass Wege für Betroffene möglichst kurz bleiben. Neben der Hauptstelle in der Herforder Str. 67 stehen weitere Anlaufstellen zur Verfügung (siehe unten). Telefonisch erreichen Sie das Jobcenter unter +49 521 55617-0. Weiterführende Informationen, darunter aktuelle Hinweise zu Sprechzeiten und Zuständigkeiten der einzelnen Standorte, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-arbeitplus-bielefeld.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden 19 Bielefelder Postleitzahlen zugeordnet ist: 33519, 33602, 33604, 33605, 33607, 33609, 33611, 33613, 33615, 33617, 33619, 33647, 33649, 33659, 33689, 33699, 33719, 33729 und 33739.

Weitere Standorte

Bielefeld, Germanenstr. 22
Bielefeld, Herforder Str. 71
Bielefeld, Lindemann Platz 3
Bielefeld, Werner-Bock-Str. 8

Wussten Sie? Das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld ist als gemeinsame Einrichtung von Stadt und Bundesagentur für Arbeit organisiert. Das bedeutet konkret: Für Fragen zum Grundsicherungsgeld nach SGB II ist das Jobcenter zuständig, während Arbeitslosengeld I nach SGB III über die Agentur für Arbeit beantragt wird. Wer sich zunächst an die falsche Stelle wendet, verliert dadurch keine Ansprüche: Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet, Anträge weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt erhalten.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag08:30 - 15:00
  • Dienstag08:30 - 15:00
  • Mittwoch08:30 - 15:00
  • Donnerstag13:00 - 17:00
  • Freitag08:30 - 12:00