loaderimg

Das Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL) ist die zuständige Stelle für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Leverkusen. Der Hauptstandort befindet sich in der Heinrich-von-Stephan-Str. 6a, 51373 Leverkusen. Das Jobcenter AGL ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Leverkusen und der Bundesagentur für Arbeit und unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, ihren Lebensunterhalt zu sichern und eine Beschäftigung aufzunehmen oder auszubauen.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter AGL bewilligt und zahlt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Neben der finanziellen Absicherung umfasst die Arbeit des Jobcenters auch die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sowie die Förderung durch Qualifizierungsmaßnahmen. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter AGL oder die Agentur für Arbeit für seinen Fall zuständig ist: Jobcenter sind für Grundsicherungsgeld nach SGB II zuständig, Agenturen für Arbeit hingegen für Arbeitslosengeld I nach SGB III. Sollten Sie einen Antrag bei der falschen Stelle einreichen, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten – der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Antrag und Kontakt

Anträge und weiterführende Informationen zu Leistungen, Formularen und Abläufen finden Sie auf der offiziellen Website des Jobcenters AGL unter www.jobcenter-agl.de. Eine Telefonnummer ist für diese Dienststelle im Verzeichnis derzeit nicht hinterlegt; aktuelle Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Website.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter AGL ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Leverkusener Postleitzahlbereiche wohnen: 51371, 51373, 51375, 51377, 51379 und 51381.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptstandort in der Heinrich-von-Stephan-Str. 6a betreibt das Jobcenter AGL einen weiteren Standort:

Leverkusen, An der Schusterinsel 3

Wussten Sie? Das Jobcenter AGL ist eine gemeinsame Einrichtung von Stadt Leverkusen und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Beide Stellen sind an der Arbeit des Jobcenters beteiligt, Sie müssen aber nur eine Anlaufstelle kontaktieren. Seit dem 1. Juli 2026 trägt die bisherige Leistung „Bürgergeld” offiziell den neuen Namen „Grundsicherungsgeld”. Auf Bescheiden kann der Begriff „Bürgergeld” noch bis zum 31. Dezember 2026 weiterverwendet werden – ein Bescheid mit diesem Aufdruck ist also weiterhin gültig.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag08:00 - 12:00
  • Dienstag08:00 - 12:00
  • Mittwoch08:00 - 12:00
  • Donnerstag08:00 - 12:00
  • Freitag08:00 - 12:00