Das Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL) ist die zuständige Stelle für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Leverkusen. Der Hauptstandort befindet sich in der Heinrich-von-Stephan-Str. 6a, 51373 Leverkusen. Das Jobcenter AGL ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Leverkusen und der Bundesagentur für Arbeit und unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, ihren Lebensunterhalt zu sichern und eine Beschäftigung aufzunehmen oder auszubauen.
Das Jobcenter AGL bewilligt und zahlt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Neben der finanziellen Absicherung umfasst die Arbeit des Jobcenters auch die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sowie die Förderung durch Qualifizierungsmaßnahmen. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter AGL oder die Agentur für Arbeit für seinen Fall zuständig ist: Jobcenter sind für Grundsicherungsgeld nach SGB II zuständig, Agenturen für Arbeit hingegen für Arbeitslosengeld I nach SGB III. Sollten Sie einen Antrag bei der falschen Stelle einreichen, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten – der Antragstag bleibt dabei erhalten.
Anträge und weiterführende Informationen zu Leistungen, Formularen und Abläufen finden Sie auf der offiziellen Website des Jobcenters AGL unter www.jobcenter-agl.de. Eine Telefonnummer ist für diese Dienststelle im Verzeichnis derzeit nicht hinterlegt; aktuelle Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Website.
Das Jobcenter AGL ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Leverkusener Postleitzahlbereiche wohnen: 51371, 51373, 51375, 51377, 51379 und 51381.
Neben dem Hauptstandort in der Heinrich-von-Stephan-Str. 6a betreibt das Jobcenter AGL einen weiteren Standort:
Leverkusen, An der Schusterinsel 3