Das Jobcenter Altötting ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Altötting und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Gabriel-Mayer-Str. 8a in 84503 Altötting und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen im Landkreis Altötting.
Das Jobcenter Altötting bewilligt Leistungen nach SGB II für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können und grundsätzlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Zur Grundsicherungsgeld-Leistung gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Zahlungen für Unterkunft und Heizung sowie in bestimmten Situationen einmalige Sonderleistungen. Wer nicht erwerbsfähig ist oder das Rentenalter erreicht hat, fällt dagegen in die Zuständigkeit anderer Stellen – etwa des Sozialamts oder der Deutschen Rentenversicherung. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Neben der finanziellen Absicherung unterstützt das Jobcenter Altötting Leistungsberechtigte dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen. Dazu zählen Beratungsgespräche, die Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen und weitere Eingliederungsleistungen. Die persönliche Beratung sowie Einzelheiten zu Terminen und Erreichbarkeit entnehmen Sie bitte der offiziellen Website unter www.jobcenter-altoetting.de oder erfragen Sie telefonisch unter +49 8671 986-500.
Das Jobcenter Altötting ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 20 Postleitzahlgebieten im Landkreis Altötting zuständig: 84489, 84503, 84508, 84513, 84518, 84524, 84533, 84543, 84547, 84550, 84553, 84556, 84558, 84561, 84567, 84568, 84571, 84576, 84577 und 84579.